Mit Beschluss vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Entscheidung zur amtsangemessenen Besoldung getroffen. In der am 19. November 2025 veröffentlichten Pressemitteilung stellt das Gericht unmissverständlich fest, dass die A-Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig war.
Damit bestätigt das Gericht, worauf der Bundesverband und unsere Landesverbände seit vielen Jahren hinweisen, die amtsangemessene Alimentation ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, die Entscheidung zu respektieren und zeitnah umzusetzen. Geplant ist ein Reparaturgesetz, das nicht nur die ausdrücklich entschiedenen Einzelfälle erfasst, sondern sämtliche offenen Verfahren in allen Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen bis einschließlich 2020 berücksichtigen soll.
Für den Justizwachtmeisterdienst ist diese Entscheidung von besonderer Bedeutung. Viele Kolleginnen und Kollegen sind in den unteren Besoldungsgruppen eingeordnet und damit von struktureller Unteralimentation besonders betroffen. Gerade in einem Bereich, in dem Verantwortung, Arbeitsbelastung und Sicherheitsanforderungen seit Jahren kontinuierlich steigen, ist eine faire und verfassungsgemäße Besoldung keine Frage des Wohlwollens, sondern eine zwingende Voraussetzung. Der Bundesverband der Justizwachtmeister freut sich insbesondere für die rund 657 Kolleginnen und Kollegen im Justizwachtmeisterdienst in Berlin und hofft, dass sie nun zeitnah eine verfassungsgemäße und faire Besoldung erhalten.
Die Entscheidung aus Karlsruhe wird bundesweit Wirkung entfalten und dürfte auch in anderen Ländern weitere Prüfungen und Verfahren nach sich ziehen. Der Bundesverband der Justizwachtmeister wird diese Entwicklungen aufmerksam begleiten und sich weiterhin klar und deutlich für eine verfassungsgemäße, faire und transparente Besoldung einsetzen.
Denn eines macht diese Grundsatzentscheidung sehr deutlich, verfassungswidrige Besoldung bleibt verfassungswidrig, auch wenn sie über viele Jahre hinweg praktiziert wurde.
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