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Angriff am Landgericht Hanau: Wenn Bedienstete den Rechtsstaat mit dem eigenen Körper schützen

Am Landgericht Hanau ist es am 20 Mai 2026 während einer Urteilsverkündung zu einem schweren Gewaltausbruch gekommen. Ein bereits einschlägig vorbestrafter, zu Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilter Angeklagter griff, trotz angelegter Handfesseln, die Staatsanwältin an und schlug ihr auf den Kopf. Sie erlitt unter anderem eine Schädelprellung und eine Verletzung der Halswirbelsäule. Zwei Justizwachtmeister wurden bei dem Einsatz ebenfalls verletzt.

Entscheidend ist, was die Berichterstattung teilweise unterschlägt.  Die vier eingesetzten Justizwachtmeister haben sofort und entschlossen gehandelt. Einer von ihnen brachte den Angreifer mit einem Haltegriff zu Boden und beendete so die Attacke. Dass die Lage nicht weiter eskalierte,  obwohl zeitgleich Angehörige des Angeklagten in den nicht, öffentlichen Bereich des Saals drängten, ist allein dem schnellen und körperlichen Einsatz dieser Kolleginnen und Kollegen zu verdanken.

Der Bundesverband  spricht den verletzten Beschäftigten seine volle Solidarität und Genesungswünsche aus. Unser Dank gilt den Bediensteten, die ihre eigene Gesundheit eingesetzt haben, um eine Kollegin zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu sichern.

Der hessische Justizminister hat erklärt: „Wer Justizmitarbeiter angreift, greift den Rechtsstaat an.” Diesem Satz stimmen wir ausdrücklich zu, und wir nehmen die Politik beim Wort. Denn aus dieser Erkenntnis muss endlich Handeln folgen. Der Vorfall in Hanau ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer strukturellen Gefährdungslage, der die Justizwachtmeister in ganz Deutschland täglich ausgesetzt sind.

Wir fordern daher:

• Eine ausreichende Personaldecke pro Risikoverhandlung,  damit Eskalationen nicht nur beendet, sondern von vornherein beherrscht werden können.

• Moderne Schutz- und Einsatzausstattung sowie regelmäßige, einsatznahe Aus- und Fortbildung für den Umgang mit Gewaltsituationen.

• Die angemessene statusrechtliche Anerkennung des Justizwachtmeisterdienstes. Wer den Rechtsstaat im wörtlichen Sinne mit dem eigenen Körper verteidigt, verdient eine Eingruppierung und Wertschätzung, die dieser Verantwortung entspricht.

Hanau zeigt: Der Justizwachtmeisterdienst ist die letzte und oft einzige physische Schutzlinie im Gerichtssaal. Anerkennung in Sonntagsreden reicht nicht. Sie muss sich in Personal, Ausstattung und Besoldung niederschlagen.

Austausch auf Vorstandsebene in Bremen

Am 27.02.2026 war der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes bei der Vorstandssitzung des Landesverbandes des Justizfachmeisterdienstes Bremen zu Gast.

Im Mittelpunkt standen die Themen, die uns alle aktuell beschäftigen: Aus und Fortbildung, Ausstattung, Führungsaufgaben sowie OTS. Wir haben offen gesprochen, Probleme klar benannt und ehrlich diskutiert, wo wir nachschärfen müssen.

Ein großes Thema war außerdem das diesjährige 75 jährige Bestehen des Landesverbandes des Justizfachmeisterdienstes Bremen. Das Jubiläum ist ein guter Moment, um zurückzublicken, das Engagement vieler Kolleginnen und Kollegen zu würdigen und gleichzeitig den Blick nach vorn zu richten.

Vielen Dank für die Einladung und den konstruktiven Austausch. Der direkte Dialog zwischen Bundes und Landesebene bleibt entscheidend, wenn wir unsere Interessen geschlossen und wirksam vertreten wollen.

Grundsatzentscheidung zur A-Besoldung: Bundesverfassungsgericht bestätigt jahrelange Unteralimentation

Mit Beschluss vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Entscheidung zur amtsangemessenen Besoldung getroffen. In der am 19. November 2025 veröffentlichten Pressemitteilung stellt das Gericht unmissverständlich fest, dass die A-Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig war.

Damit bestätigt das Gericht, worauf der Bundesverband und seine Landesverbände seit vielen Jahren hinweisen, die amtsangemessene Alimentation ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, die Entscheidung zu respektieren und zeitnah umzusetzen. Geplant ist ein Reparaturgesetz, das nicht nur die ausdrücklich entschiedenen Einzelfälle erfasst, sondern sämtliche offenen Verfahren in allen Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen bis einschließlich 2020 berücksichtigen soll.

Für den Justizwachtmeisterdienst ist diese Entscheidung von besonderer Bedeutung. Viele Kolleginnen und Kollegen sind in den unteren Besoldungsgruppen eingeordnet und damit von struktureller Unteralimentation besonders betroffen. Gerade in einem Bereich, in dem Verantwortung, Arbeitsbelastung und Sicherheitsanforderungen seit Jahren kontinuierlich steigen, ist eine faire und verfassungsgemäße Besoldung keine Frage des Wohlwollens, sondern eine zwingende Voraussetzung. Der Bundesverband der Justizwachtmeister freut sich insbesondere für die rund 657 Kolleginnen und Kollegen im Justizwachtmeisterdienst in Berlin und hofft, dass sie nun zeitnah eine verfassungsgemäße und faire Besoldung erhalten.

Die Entscheidung aus Karlsruhe wird bundesweit Wirkung entfalten und dürfte auch in anderen Ländern weitere Prüfungen und Verfahren nach sich ziehen. Der Bundesverband der Justizwachtmeister wird diese Entwicklungen aufmerksam begleiten und sich weiterhin klar und deutlich für eine verfassungsgemäße, faire und transparente Besoldung einsetzen.

Denn eines macht diese Grundsatzentscheidung sehr deutlich, verfassungswidrige Besoldung bleibt verfassungswidrig, auch wenn sie über viele Jahre hinweg praktiziert wurde.

Bundesverband der Justizwachtmeister zu Gast beim Landesverband Bremen/Bremerhaven e. V.

 

Der Bundesverband der Justizwachtmeister traf sich auf Einladung in Bremen mit den Kolleginnen und Kollegen des Landesverbands Bremen/Bremerhaven e. V., um aktuelle Themen aus dem Justizwachtmeisterdienst zu besprechen und Erfahrungen auszutauschen.

Der 1. Vorsitzende des Bundesverbands kam dabei mit den Kolleginnen und Kollegen zu einem intensiven und kollegialen Austausch zusammen. Im Mittelpunkt des Treffens standen die Themen Vorführungen von Gefangenen, Einlasskontrollen unter Einsatz von Gepäckscannern sowie die dazugehörige OTS-Software. Der Austausch bot wertvolle Einblicke in die tägliche Arbeit, die technischen Abläufe und die aktuellen Rahmenbedingungen vor Ort.

Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, insbesondere dem 1. Vorsitzenden des Landesverbands Bremen, für die interessanten Einblicke, die offenen Gespräche und die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe im Gebäude kennenzulernen.

Der Bundesverband bedankt sich für die freundliche Aufnahme und das kollegiale Miteinander. Die Zusammenarbeit und der direkte Austausch mit den Verbänden bleiben auch künftig ein wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Arbeit im Justizwachtmeisterdienst.

Mit besten kollegialen Grüßen der Vorstand

Alldo Hertramph

1. Vorsitzender des Bundesverbands der Justizwachtmeister

 

 

Pakt 2026 für den Rechtsstaat, stark für alle Ebenen: Inklusive des Justizwachtmeisterdienstes

Der vorgesehene „Pakt für den Rechtsstaat 2026″ bringt wertvolle Mittel für Personal und Digitalisierung, ein wichtiger Impuls für unsere Justiz! Diese Initiative markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung unseres Rechtssystems und verspricht essenzielle Ressourcen für die Zukunft.

https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/pakt_fuer_den_rechtstaat/pakt_fuer_den_rechtstaat_node.html

Aber wir dürfen nicht vergessen: Ohne den Justizwachtmeisterdienst läuft’s auch nicht rund und doch tauchen wir im „Pakt“ nicht einmal als Fußnote auf.

Der Justizwachtmeisterdienst bildet das Rückgrat der täglichen Justizarbeit. Von der Sicherheit in Gerichtsgebäuden bis zur Zustellung wichtiger Dokumente, ohne diese Dienste steht das gesamte System still:

  1. Gewährleistung der Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften
  1. Sitzungs- und Vorführdienst
  1. Verwaltungsaufgaben im Justizalltag

Ein starker Rechtsstaat braucht starke Strukturen auf allen Ebenen, der Justizwachtmeisterdienst ist unverzichtbar für ein funktionierendes Justizsystem.

Gemeinsam für einen vollständigen Pakt

Der Pakt für den Rechtsstaat 2026 ist eine Chance, die wir nicht verpassen dürfen. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass alle wichtigen Bereiche der Justiz, einschließlich des Justizwachtmeisterdienstes, die Aufmerksamkeit und Ressourcen erhalten, die wir verdienen. Nur so können wir ein starkes und effektives Rechtssystem für die Zukunft aufbauen.