Der Bundesverband der Justizwachtmeister begrüßt die aktuellen Entwicklungen zur Verbesserung der Ausstattung und der Eigensicherung ausdrücklich. Die Überlegungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten stellen aus unserer Sicht einen nachvollziehbaren Schritt zur weiteren Stärkung der Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften dar.
Die Anforderungen an Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Zunehmende Aggressionen, eine spürbare Verrohung im gesellschaftlichen Umgang und komplexere Einsatzlagen erfordern zeitgemäße, verhältnismäßige und praxisgerechte Einsatzmittel. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der persönlichen Schutzausstattung ist daher ein wichtiger Bestandteil moderner Sicherheitskonzepte.
Im Rahmen eines fachlichen Austauschs wurde dem Bundesverband im April 2025 ein aktuelles Distanz-Elektroimpulsgerät vorgestellt. Dabei bestand die Möglichkeit, sich unter kontrollierten Bedingungen einen realistischen Eindruck von Wirkweise und Einsatzmöglichkeiten zu verschaffen. Der Austausch diente ausschließlich der fachlichen Information und Einordnung möglicher Einsatzmittel.
Das Land Rheinland-Pfalz plant nun im Rahmen einer Pilotphase den Einsatz entsprechender Geräte. Vorgesehen ist zunächst die Ausstattung mobiler Einsatzteams an den Oberlandesgerichten Koblenz und Zweibrücken, die bei besonders konfliktträchtigen Verfahren eingesetzt werden.
Der Landesverband Rheinland-Pfalz wird die Pilotphase fachlich begleiten und die gewonnenen Erkenntnisse in die bundesweite Diskussion einbringen. Verbesserungen in der Ausstattung dienen keinem Selbstzweck, sondern tragen zur Sicherheit von Beschäftigten, Verfahrensbeteiligten und Besuchenden der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei.
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