Der Bundesverband der Justizwachtmeister begrüßt die aktuellen Entwicklungen zur Verbesserung der Ausstattung und der Eigensicherung von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern ausdrücklich. Besonders die Überlegungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten sind aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt zur Stärkung der Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Die Anforderungen an Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Zunehmende Aggressionen, eine spürbare Verrohung im gesellschaftlichen Umgang und komplexere Einsatzlagen machen moderne, verhältnismäßige und praxisnahe Einsatzmittel erforderlich. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der persönlichen Schutzausrüstung ist daher zwingend notwendig.
Im Rahmen eines fachlichen Austauschs wurde dem Bundesverband durch die Firma Axon das neue Modell Taser 10 im April 2025 in Erfurt vorgestellt. Vertreterinnen und Vertreter der Verbände konnten das Einsatzmittel praktisch testen, ergänzt durch zwei kontrollierte Selbstversuche. Diese vermittelten einen realistischen Eindruck von Wirkweise und Einsatzmöglichkeiten. Für den offenen, professionellen Austausch bedankt sich der Bundesverband ausdrücklich bei Axon und den beteiligten Mitarbeitenden.
Nun plant das Land im Rahmen einer Pilotphase den Einsatz von Tasern. Vorgesehen ist zunächst die Ausstattung der beiden mobilen Einsatzteams an den Oberlandesgerichten Koblenz und Zweibrücken, die bei besonders konfliktträchtigen Verfahren eingesetzt werden.
Der Landesverband in Rheinland-Pfalz wird die Pilotphase eng begleiten und die gewonnenen Erkenntnisse in die bundesweite fachliche und politische Diskussion einbringen. Verbesserungen in der Ausstattung dienen keinem Selbstzweck, sondern sind ein notwendiger Beitrag zur Sicherheit von Beschäftigten, Verfahrensbeteiligten und Besuchenden der Gerichte und Staatsanwaltschaften.
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