Gefahrenzulagen

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. setzt sich dafür ein, dass sämtliche Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes, welche sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnehmen, eine Zulage erhalten sollen, ähnlich der Polizeizulage.

Der jetzige Stand ist, dass nur ein kleiner Teil der Kolleg*innen einen Anspruch auf die sogenannte Vorführzulage/Gitterzulage hat. Voraussetzung ist hierbei, dass eine Zulagenstelle überhaupt frei ist. Auch muss je nach Bundesland nachgewiesen werden, dass Beamt*innen einen vorgeschriebenen Prozentsatz des Dienstes im Vorführbereich auch verrichtet hat. Unterschreitet der/die Beamt*innen diese vorgeschriebene Marke, so fällt die Zulage weg.

Polizei- und Zollbeamte hingegen erhalten eine Polizeizulage in Höhe von ca. 194 €. Zollbeamte bekommen diese Zulage, da diese, wie Polizeibeamte, Tätigkeiten nach dem Polizeigesetz wahrnehmen. Genannt werden in der Begründung z.B. Festnahmen und Gefahrenabwehr.

Spiegelt man dies auf das heutige Bild des Justizwachtmeisterdienstes, stellt man schnell fest, dass auch wir diese Tätigkeiten verrichten. Die Gefahrenabwehr wird täglich bei den Einlasskontrollen und dem Sitzungsdienst praktiziert. Festnahmen gehören ebenfalls in den Aufgabenbereich des Justizwachtmeisterdienstes.

Es ist für den Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. unverständlich, dass nur die reine Tätigkeit im Vorführbereich, von den Justizministerien honoriert wird. Auch die Tätigkeiten der Einlasskontrolle und der Sitzungsdienst sollte endlich wertgeschätzt werden.

Sind die Gefahren, welchen die Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes täglich ausgesetzt werden, überhaupt den Ministerien bewusst? Ist es nicht offensichtlich, dass der Dienst in der Einlasskontrolle die größten Gefahren birgt?

Nicht nur was ansteckende Krankheiten (SARS-Covid-19, Tuberkulose, Hepatitis, HIV usw.) betrifft. Die Kolleg*innen stellen sich täglich der Gefahr, bei Einlasskontrollen mit gefährlichen bzw. verbotenen Gegenständen angegriffen und verletzt, oder gar getötet zu werden.

Wird es als selbstverständlich angesehen, dass die Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes diejenigen sind, welche für die Sicherheit in den Gerichtsgebäuden und auch in den Sitzungssälen sorgen?

Die bisherige Zulagen, die bisher nur wenigen Kolleg*innen zusteht, müsste in der heutigen Zeit reformiert werden und als allgemeine Gefahrenzulage für jeden Kolleg*innen, des Justizwachtmeisterdienstes erbracht werden.

Eine solche allgemeine Gefahrenzulage für den Justizwachtmeisterdienst ist längst überfällig und für diese machen wir uns stark.

 

Ralf Schorn

(Bundesvorsitzender)

Schusswaffen im Justizwachtmeisterdienst

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit einigen Tagen werde ich vermehrt auf das Thema „Schusswaffen für Justizwachtmeister“ angesprochen.

Den Stein ins Rollen gebracht hat der Leipziger Amtsgerichtspräsident Michael Wolting.

In der Leipziger Volkszeitung wird wie folgt berichtet:

„Für mehr Sicherheit in den Justizgebäuden: Michael Wolting, Präsident des Leipziger Amtsgerichts, fordert die Ausstattung ausgewählter Justizwachtmeister mit Pistolen, um in Notfällen oder Amoklagen schnell handeln zu können. Als Vorbild dafür nennt er Gerichte im Freistaat Bayern. Doch das Justizministerium Dresden lehnt ab.“ 

In einem Interview eines Leipziger Radiosenders meinte Mike Lätzsch, Archivmitarbeiter und DJG Mitglied: „Durch das Führen von Schusswaffen durch Justizwachtmeister würde nur eine weitere Gefahrenquelle in die Gerichtsgebäude reingeschafft.“

Ich hingegen sehe dies etwas anders.

Fakt ist, dass sich immer mehr Bürger legal „bewaffnen“. Sei es durch Pfeffersprays, Messer, oder Schreckschusswaffen. Die Anzahl der „kleinen Waffenscheine“ ist explosionsartig in die Höhe geschossen.

In den Army-Shops waren zeitweise Abwehrsprays und Schreckschusswaffen komplett ausverkauft.

Aber auch illegal wird immer mehr aufgerüstet. Es werden bei Einlasskontrollen immer häufiger Schlagringe, verbotene Messer, Totschläger, aber auch manipulierte Schreckschusswaffen und sogar scharfe Schusswaffen festgestellt.

Ebenso ist das Aggressionspotential in den letzten Jahren stetig angestiegen.

Die Frage, die hier gestellt werden muss, ist:

Welche erfolgsversprechende Mittel haben Justizwachtmeister bundesweit, um rechtssuchende Bürger, Prozessbeteiligte, Bedienstete und sich selbst, gegen Angriffe mit Messern, Macheten, Äxten oder gar Schusswaffen zu schützen?

Betritt ein Messerangreifer ein Gerichtsgebäude und beginnt wahllos auf Menschen einzustechen, gibt es keinerlei erfolgsversprechenden Möglichkeiten, diesen aufzuhalten.

Ein mutiges Einschreiten von Justizwachtmeistern gegen Messerangreifer wäre gleich einem Himmelfahrtskommando. Die Justizwachtmeister haben keinerlei Möglichkeit, um den Angreifer auf Distanz bekämpfen zu können. Es ist ein Irrglaube, dass ein Schlagstock oder Pfefferspray einen Angreifer direkt handlungsunfähig macht.

Die verstreichende Zeit, bis alarmierte Polizeieinheiten den Tatort erreichen, um einen bewaffneten Angreifer unschädlich zu machen, ist viel zu groß. Hier geht es wortwörtlich um jede Sekunde.

So bitter die Wahrheit auch ist, aber gegen bewaffnete Angreifer, obgleich diese mit Messern oder Schusswaffen bewaffnet sind, helfen tatsächlich nur Schusswaffen.

Da die Ausstattung von Justizwachtmeistern reine Ländersache ist, so gibt es keine bundeseinheitliche Regelung.

Amtsgerichtspräsident Wolting erwähnte, dass in Bayern  Justizwachtmeister mit Schusswaffen ausgestattet sind.

Diese werden regelmäßig an den Schusswaffen fort- und weitergebildet, so dass die Kollegen eine sehr hohe Handlungssicherheit vorweisen können.

Jedoch gibt es immer noch Bundesländer, bei denen Justizwachtmeister noch nicht einmal einen Schlagstock mit sich führen dürfen, um sich bei einem Angriff verteidigen zu können.

Der Bundesverband prüft gemeinsam mit der Polizei, ob das Distanz-Elektroimpulsgerät (Taser) für die Justizwachtmeister eine hilfreiche Alternative wäre. Ein Pilotprojekt der Polizei Trier war so überzeugend, dass die saarländischen Polizeibeamten noch in diesem Jahr mit diesem Taser ausgestattet werden sollen.

Zu erwähnen ist hier aber im Vorfeld, dass Polizeibeamte diese Taser gegen bewaffnete Aggressoren nur einsetzen, wenn mindestens ein Sicherungsbeamter mit Schusswaffe anwesend ist.

Sollte der Taser aus irgendwelchen Gründen beim Gegenüber keinen Erfolg erzielen, (zu dicke Kleidung, unerklärliche Immunität) wäre bei einem Angriff der Beamte komplett wehrlos gegen den Angreifer.

Es ist wichtig, dass Interessenvertreter der Justizwachtmeister sich gemeinsam mit den Ministerien über diese Themen an einen Tisch setzen.

Wir müssen diese Problematik realistisch, nüchtern und vor allem, bevor es zu solch einer Situation gekommen ist, beratschlagen.