Grundsatzentscheidung zur A-Besoldung: Bundesverfassungsgericht bestätigt jahrelange Unteralimentation

Mit Beschluss vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Entscheidung zur amtsangemessenen Besoldung getroffen. In der am 19. November 2025 veröffentlichten Pressemitteilung stellt das Gericht unmissverständlich fest, dass die A-Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig war.

Damit bestätigt das Gericht, worauf der Bundesverband und seine Landesverbände seit vielen Jahren hinweisen, die amtsangemessene Alimentation ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, die Entscheidung zu respektieren und zeitnah umzusetzen. Geplant ist ein Reparaturgesetz, das nicht nur die ausdrücklich entschiedenen Einzelfälle erfasst, sondern sämtliche offenen Verfahren in allen Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen bis einschließlich 2020 berücksichtigen soll.

Für den Justizwachtmeisterdienst ist diese Entscheidung von besonderer Bedeutung. Viele Kolleginnen und Kollegen sind in den unteren Besoldungsgruppen eingeordnet und damit von struktureller Unteralimentation besonders betroffen. Gerade in einem Bereich, in dem Verantwortung, Arbeitsbelastung und Sicherheitsanforderungen seit Jahren kontinuierlich steigen, ist eine faire und verfassungsgemäße Besoldung keine Frage des Wohlwollens, sondern eine zwingende Voraussetzung. Der Bundesverband der Justizwachtmeister freut sich insbesondere für die rund 657 Kolleginnen und Kollegen im Justizwachtmeisterdienst in Berlin und hofft, dass sie nun zeitnah eine verfassungsgemäße und faire Besoldung erhalten.

Die Entscheidung aus Karlsruhe wird bundesweit Wirkung entfalten und dürfte auch in anderen Ländern weitere Prüfungen und Verfahren nach sich ziehen. Der Bundesverband der Justizwachtmeister wird diese Entwicklungen aufmerksam begleiten und sich weiterhin klar und deutlich für eine verfassungsgemäße, faire und transparente Besoldung einsetzen.

Denn eines macht diese Grundsatzentscheidung sehr deutlich, verfassungswidrige Besoldung bleibt verfassungswidrig, auch wenn sie über viele Jahre hinweg praktiziert wurde.

Schusswaffen im Justizwachtmeisterdienst

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit einigen Tagen werde ich vermehrt auf das Thema „Schusswaffen für Justizwachtmeister“ angesprochen.

Den Stein ins Rollen gebracht hat der Leipziger Amtsgerichtspräsident Michael Wolting.

In der Leipziger Volkszeitung wird wie folgt berichtet:

„Für mehr Sicherheit in den Justizgebäuden: Michael Wolting, Präsident des Leipziger Amtsgerichts, fordert die Ausstattung ausgewählter Justizwachtmeister mit Pistolen, um in Notfällen oder Amoklagen schnell handeln zu können. Als Vorbild dafür nennt er Gerichte im Freistaat Bayern. Doch das Justizministerium Dresden lehnt ab.“ 

In einem Interview eines Leipziger Radiosenders meinte Mike Lätzsch, Archivmitarbeiter und DJG Mitglied: „Durch das Führen von Schusswaffen durch Justizwachtmeister würde nur eine weitere Gefahrenquelle in die Gerichtsgebäude reingeschafft.“

Ich hingegen sehe dies etwas anders.

Fakt ist, dass sich immer mehr Bürger legal „bewaffnen“. Sei es durch Pfeffersprays, Messer, oder Schreckschusswaffen. Die Anzahl der „kleinen Waffenscheine“ ist explosionsartig in die Höhe geschossen.

In den Army-Shops waren zeitweise Abwehrsprays und Schreckschusswaffen komplett ausverkauft.

Aber auch illegal wird immer mehr aufgerüstet. Es werden bei Einlasskontrollen immer häufiger Schlagringe, verbotene Messer, Totschläger, aber auch manipulierte Schreckschusswaffen und sogar scharfe Schusswaffen festgestellt.

Ebenso ist das Aggressionspotential in den letzten Jahren stetig angestiegen.

Die Frage, die hier gestellt werden muss, ist:

Welche erfolgsversprechende Mittel haben Justizwachtmeister bundesweit, um rechtssuchende Bürger, Prozessbeteiligte, Bedienstete und sich selbst, gegen Angriffe mit Messern, Macheten, Äxten oder gar Schusswaffen zu schützen?

Betritt ein Messerangreifer ein Gerichtsgebäude und beginnt wahllos auf Menschen einzustechen, gibt es keinerlei erfolgsversprechenden Möglichkeiten, diesen aufzuhalten.

Ein mutiges Einschreiten von Justizwachtmeistern gegen Messerangreifer wäre gleich einem Himmelfahrtskommando. Die Justizwachtmeister haben keinerlei Möglichkeit, um den Angreifer auf Distanz bekämpfen zu können. Es ist ein Irrglaube, dass ein Schlagstock oder Pfefferspray einen Angreifer direkt handlungsunfähig macht.

Die verstreichende Zeit, bis alarmierte Polizeieinheiten den Tatort erreichen, um einen bewaffneten Angreifer unschädlich zu machen, ist viel zu groß. Hier geht es wortwörtlich um jede Sekunde.

So bitter die Wahrheit auch ist, aber gegen bewaffnete Angreifer, obgleich diese mit Messern oder Schusswaffen bewaffnet sind, helfen tatsächlich nur Schusswaffen.

Da die Ausstattung von Justizwachtmeistern reine Ländersache ist, so gibt es keine bundeseinheitliche Regelung.

Amtsgerichtspräsident Wolting erwähnte, dass in Bayern  Justizwachtmeister mit Schusswaffen ausgestattet sind.

Diese werden regelmäßig an den Schusswaffen fort- und weitergebildet, so dass die Kollegen eine sehr hohe Handlungssicherheit vorweisen können.

Jedoch gibt es immer noch Bundesländer, bei denen Justizwachtmeister noch nicht einmal einen Schlagstock mit sich führen dürfen, um sich bei einem Angriff verteidigen zu können.

Der Bundesverband prüft gemeinsam mit der Polizei, ob das Distanz-Elektroimpulsgerät (Taser) für die Justizwachtmeister eine hilfreiche Alternative wäre. Ein Pilotprojekt der Polizei Trier war so überzeugend, dass die saarländischen Polizeibeamten noch in diesem Jahr mit diesem Taser ausgestattet werden sollen.

Zu erwähnen ist hier aber im Vorfeld, dass Polizeibeamte diese Taser gegen bewaffnete Aggressoren nur einsetzen, wenn mindestens ein Sicherungsbeamter mit Schusswaffe anwesend ist.

Sollte der Taser aus irgendwelchen Gründen beim Gegenüber keinen Erfolg erzielen, (zu dicke Kleidung, unerklärliche Immunität) wäre bei einem Angriff der Beamte komplett wehrlos gegen den Angreifer.

Es ist wichtig, dass Interessenvertreter der Justizwachtmeister sich gemeinsam mit den Ministerien über diese Themen an einen Tisch setzen.

Wir müssen diese Problematik realistisch, nüchtern und vor allem, bevor es zu solch einer Situation gekommen ist, beratschlagen.