Bundeseinheitliche Besoldung unumgänglich

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. sieht aufgrund jüngster Urteile im Besoldungsrecht eine bundeseinheitliche Besoldung für unumgänglich. Es muss endlich Schluss sein mit Besoldung der Landesbeamten nach Kassenlage oder Gutsherrenart. Die Stilblüten der Besoldung tragen lediglich zur Frustration der Beamten bei. Ebenso sind die Hinhaltetaktiken einiger Bundesländer trotz eindeutiger Urteile unerträglich für jeden Landesbediensteten. Hier muss endlich ein deutliches Signal gesetzt werden. Die Lippenbekenntnisse einiger Politiker zum reibungslosen Dienstablauf in der Justiz durch unseren Berufsstand sollen endlich Taten folgen, die eine wirkliche Wertschätzung auch darstellen. Gerade in den unteren Besoldungsklassen des ehemals einfachen Dienst, beginnend ab A4, ist es nicht nachvollziehbar warum ausgerechnet hier eingespart werden soll. Die bereits angehobenen Eingangsämter sind oftmals nicht etwa aus Wertschätzung erfolgt, sie waren vielmehr notwendig um die erforderliche Höhe des Mindestversorgungssatzes (§ 14 Abs. 4 Satz 2, 3 Beamtenversorgungsgesetz, BeamtVG) von 1260,47€ zu erreichen.

Wir fordern daher die politisch Verantwortlichen auf, diesem Gebaren ein Ende zu setzen.

Schreibe einen Kommentar zu Dieter Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.