Kritik an Impfpriorität bei Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. kritisiert die Priorisierung der Corona Schutzimpfungen scharf.

In einigen Bundesländern stehen die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister mit den Polizeikräften in der Priorisierungsstufe 2. Dies ist auch absolut notwendig, da das Infektionsrisiko für die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bei Einlasskontrollen, Durchsetzungen sitzungspolizeilicher Maßnahmen, oder anderen Widerstandshandlungen, denen der Polizei und anderer Sicherheits- und Ordnungskräften in nichts nachstehen .

Leider sind die Priorisierungen nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern jedes Bundesland entscheidet selbstständig, wie es seine Bediensteten einstuft.

So gibt es Bundesländer, wo das Tätigkeitsfeld im Justizwachtmeisterdienst offensichtlich eher als ungefährlich angesehen wird, oder sich davor gescheut wird, entsprechend notwendige Abstufungen durchzusetzen.

Dort werden die Kolleginnen und Kollegen bspw. in der Priorisierungsstufe 3 geführt. Aus Sicht des Bundesverbandes der Justizwachtmeister e.V. ist dies eine inakzeptable Situation, wo dringend und umgehend nachgesteuert werden sollte.

Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der täglichen Aufgaben in unserem Dienst. Es gibt in den Vorgaben zur Priorisierung klare Richtlinien und diese sollten die zuständigen Ministerien auch in die Lage versetzen, schnell und fürsorglich zu handeln.

Daher unser Appell an Sie, trotz allem Föderalismus, – bedarf es hier bei einer bundesweiten Pandemie auch der Begegnung mit einem bundeseinheitlichen Handeln. Die Varianten des Corona Virus lassen sich von unterschiedlichem Handeln der jeweiligen Bundesländer vermutlich eher weniger beeindrucken. Die täglichen Einlasskontrollen sind notwendig um dem rechtssuchenden Bürger einen sicheren Aufenthalt im Gericht zu ermöglichen. Auch um Prozesse sachlichen Atmosphäre ablaufen zu lassen und Prozessbeteiligten die Sicherheit zu geben, die sie von einer Behörde erwarten können. Daher ist gerade in unserem Arbeitsbereich eine hohe Kontaktfrequenz für die Kolleginnen und Kollegen gegeben und das täglich.

Mittlerweile berichten uns Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Länder immer häufiger, dass sie im Rahmen der Einlasskontrollen auch die Temperaturen der Besucher messen und oder gezielt nach Symptomen befragen sollen, um eventuell Infizierten Personen den Einlass zu verwehren. Zudem wurden wir informiert, dass vom Justizwachtmeisterdienst nun auch Schnelltests durchgeführt werden oder diese durch unseren Dienstzweig überwacht werden sollen.

Der ebenfalls notwendige Sitzungs- und Vorführdienst birgt immer die Gefahr von Übergriffen oder Fluchtversuchen. Insbesondere der Vorführdienst ist nicht ohne engen Kontakt möglich. Im Umgang mit Gefangenen zwischen dem Vorführpersonal und dem Vorzuführenden, liegen oft keine 30cm Abstand von Gesicht zu Gesicht. Weiterhin ist ein Führen des Gefangenen in Treppenhäusern zwingend vorgeschrieben. Wonach also ein enger Kontakt unumgänglich ist, da man den Vorzuführenden im Armbereich anfasst und führt.

In beiden Tätigkeitsfeldern ist ein Arbeiten auf Distanz vollkommen realitätsfern und stellt nicht nur die Gefahr von Verletzungen, sondern auch von Infektionen dar.

Wir sind gezwungen, bei jeder Vorführung, bei jedem Umgang mit einem Gefangenen, die geltenden Abstandsregeln außen vor zu lassen. Anders könnte die Justiz ihren Aufgaben nicht nachkommen.

Vergessen darf man auch nicht die Kolleginnen und Kollegen der Mobilen Einsatzgruppen. Diese sind landesweit unterwegs, um gefährliche Prozesse zu bewachen. Dabei müssen diese auch in Hochinzidenzgebiete, um ihren Dienst zu verrichten.

Die Kolleginnen und Kollegen im Justizwachtmeisterdienst leisten täglich – und das bundesweit, auch unter Corona Bedingungen – ihren Beitrag dazu, die Aufgaben der Justiz aufrecht zu erhalten. Das gleiche Arrangement dürfen somit, nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, sondern auch deren Familien, Kinder und Angehörige, von den jeweiligen Dienstherren der Länder erwarten können.

Sehr geehrte Justizministerinnen und Justizminister, wir hoffen, sofern Ihnen auch die Gesundheit dieser Tätigkeitsgruppe wichtig ist, möglichst umgehend und bundesweit auf die notwendige Priorisierung hinzuweisen und den erforderlichen Schutz sicherzustellen, damit auch in Zukunft, die Justiz als dritte Säule ihren Aufgaben nachkommen kann.

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