Der Kleine zahlt die Zeche

In diesem Jahr lief vieles anders als sonst. Dank Corona wurde im Frühjahr das öffentliche Leben stark eingeschränkt.

Doch die Justiz nahm, wenn auch eingeschränkt, ihre Aufgabe wahr. Nicht zuletzt wegen des unermüdlichen und nicht ganz ungefährlichen Einsatzes der Justizwachtmeister. Sie sind der erste Ansprechpartner für den Bürger. Somit treten diese auch vermeintlich COVID-19 Infizierten als erste gegenüber. In vielen Häusern mussten Justizwachtmeister die Temperatur der rechtssuchenden Bürger messen, um Gefahren für andere abzuwenden. Des Weiteren haben sie während der Pandemie Gefangene vorzuführen und sitzungspolizeiliche Maßnahmen ergreifen müssen. Sie waren für das Maß an Sicherheit verantwortlich, was in dieser Zeit notwendig war. Unter dem höchsten Risiko haben die Wachtmeister ihren Teil dazu beigetragen die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, während in anderen Dienstbereichen Homeoffice angesagt war.

Doch nun sollen, die in der Justiz am schlechteste bezahlte Berufsgruppe, einen unsozial höheren Beitrag zur Finanzierung der Pandemiekrise leisten.

Die Rechnungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) treffen ein und die Erhöhung der Festbeträge für alle Beitragszahler beträgt im Schnitt, nach unserer Recherche, etwa 20%. Das trifft den Justizwachtmeisterdienst in der Besoldungsgruppe A4-A6 weitaus härter, als andere höhergruppierte Berufe in der Justiz. Die Ministerien des Bundes und der Länder sind daher aufgefordert, diesen Missstand zu beheben. Es kann und darf nicht sein, dass der „kleine Mann bzw. Frau“ zunächst das höchste Risiko trägt, um anschließend -quasi als Dank- finanziell stärker gebeutelt zu werden als die, die sie geschützt haben.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. appelliert an den Bund und die Länder:

Bezahlen Sie Ihre Wachtmeister*innen so, dass diese ohne Nebenjob leben können. Der Beruf muss wieder so attraktiv werden, damit er auch qualifizierten Nachwuchs anspricht.

Die Lebenshaltungskosten sind für Ihre Wachtmeister*innen genauso hoch, wie für jeden anderen Staatsbediensteten. Doch sie trifft die Erhöhung der PKV Beiträge unsozial höher, als alle anderen Bediensteten im öffentlichen Dienst.

Die Justiz, als Dritte Staatsgewalt, sollte es Ihnen wert sein!

Eine Wachtmeisterzulage, eine höhere Beteiligung an den Beiträgen zur PKV, oder ein höherer Beihilfesatz wäre für unsere Berufsgruppe angemessen.


Onlinerecherche:

Dazu schreibt der Verband Deutscher Privater Krankenversicherungen und versucht die Beitragserhöhung zu Rechtfertigen.

 

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