Gefahrenzulagen

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. setzt sich dafür ein, dass sämtliche Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes, welche sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnehmen, eine Zulage erhalten sollen, ähnlich der Polizeizulage.

Der jetzige Stand ist, dass nur ein kleiner Teil der Kolleg*innen einen Anspruch auf die sogenannte Vorführzulage/Gitterzulage hat. Voraussetzung ist hierbei, dass eine Zulagenstelle überhaupt frei ist. Auch muss je nach Bundesland nachgewiesen werden, dass Beamt*innen einen vorgeschriebenen Prozentsatz des Dienstes im Vorführbereich auch verrichtet hat. Unterschreitet der/die Beamt*innen diese vorgeschriebene Marke, so fällt die Zulage weg.

Polizei- und Zollbeamte hingegen erhalten eine Polizeizulage in Höhe von ca. 194 €. Zollbeamte bekommen diese Zulage, da diese, wie Polizeibeamte, Tätigkeiten nach dem Polizeigesetz wahrnehmen. Genannt werden in der Begründung z.B. Festnahmen und Gefahrenabwehr.

Spiegelt man dies auf das heutige Bild des Justizwachtmeisterdienstes, stellt man schnell fest, dass auch wir diese Tätigkeiten verrichten. Die Gefahrenabwehr wird täglich bei den Einlasskontrollen und dem Sitzungsdienst praktiziert. Festnahmen gehören ebenfalls in den Aufgabenbereich des Justizwachtmeisterdienstes.

Es ist für den Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. unverständlich, dass nur die reine Tätigkeit im Vorführbereich, von den Justizministerien honoriert wird. Auch die Tätigkeiten der Einlasskontrolle und der Sitzungsdienst sollte endlich wertgeschätzt werden.

Sind die Gefahren, welchen die Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes täglich ausgesetzt werden, überhaupt den Ministerien bewusst? Ist es nicht offensichtlich, dass der Dienst in der Einlasskontrolle die größten Gefahren birgt?

Nicht nur was ansteckende Krankheiten (SARS-Covid-19, Tuberkulose, Hepatitis, HIV usw.) betrifft. Die Kolleg*innen stellen sich täglich der Gefahr, bei Einlasskontrollen mit gefährlichen bzw. verbotenen Gegenständen angegriffen und verletzt, oder gar getötet zu werden.

Wird es als selbstverständlich angesehen, dass die Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes diejenigen sind, welche für die Sicherheit in den Gerichtsgebäuden und auch in den Sitzungssälen sorgen?

Die bisherige Zulagen, die bisher nur wenigen Kolleg*innen zusteht, müsste in der heutigen Zeit reformiert werden und als allgemeine Gefahrenzulage für jeden Kolleg*innen, des Justizwachtmeisterdienstes erbracht werden.

Eine solche allgemeine Gefahrenzulage für den Justizwachtmeisterdienst ist längst überfällig und für diese machen wir uns stark.

 

Ralf Schorn

(Bundesvorsitzender)

Eine Antwort zu “Gefahrenzulagen”

  1. Hallo, das sehe ich ganz genauso. Ich bin in einer großen Behörde in einer Abteilung, die für Sicherheit sorgen muss. Wir stellen verbotene Gegenstände sicher, täglich haben wir mit sehr aggressivem Puplikum zu tun, bei dem körpernahe Kontakte unvermeidbar sind. Außerdem sorgen wir für Sicherheit bei Demos vor dem Gebäude, machen Saalräumungen (Zuhörer) und vieles mehr. Genau diese Abteilung hat kein Anspruch auf die sogenannte Gitterzulage. Ich persönlich finde das sehr traurig. Dies soll hier nur ein Beispiel sein und ich bin mir sicher, dass es davon sehr viele gibt.

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